Schwangerschaftsabbruch #3: In der Praxis

Text: Celine Giese | Kunst: Karolina K. & Nora Boiko

Du bist ungewollt schwanger? Dann ist dein Kopf gerade sicher voller Fragen: Welche Methoden gibt es, um eine Schwangerschaft zu beenden? Wie läuft ein Schwangerschaftsabbruch genau ab?

Dies ist der dritte Teil der Reihe zum Thema Schwangerschaftsabbrüche. Seit Anfang diesen Jahres hat ein Gericht bestätigt: Ärzt*innen dürfen öffentlich nicht über Schwangerschaftsabbrüche informieren — Journalist*innen jedoch schon. Deshalb möchten wir mit dieser vierteiligen Reihe essenzielle Infos über Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland zugänglich machen.

Nach § 218 des deutschen Strafgesetzbuches handelt es sich bei Schwangerschaftsabbrüchen um eine Straftat, die nur unter bestimmten Umständen straffrei bleibt. Das ist aber nicht die einzige Hürde, die es im Fall eines Abbruchswunsches zu überwinden gilt. In diesem Teil geht es um konkrete Durchführungsweisen von Schwangerschaftsabbrüchen.

Die Tagesklinik, in der Karolina K.* ihren Abbruch vornehmen lassen wollte, erschien in keiner Hinsicht besonders, eine standardmäßige Arztpraxis eben. Nur die Tatsache, dass der Bereich für Schwangere, die einen Abbruch vornehmen lassen wollten, von den restlichen Bereichen separiert war, irritierte Karolina.

Die folgenden Erklärungen beruhen auf Informationen, die Kristina Hänel auf ihrer Webseite zur Verfügung stellte (auf Deutsch, Türkisch und Englisch zugänglich)  sowie auf Informationsmaterial von pro familia.

Die Ankunft
Bei der Ankunft in der Praxis werden zunächst die Beratungsbescheinigung über die nach §219 StGB durchgeführte Beratung und Indikation nach §218 StGB, der Blutgruppennachweis, die Versichertenkarte, gegebenenfalls eine Kostenübernahmebescheinigung der Krankenkasse und der Überweisungsschein des*der Frauenärzt*in auf ihre Vollständigkeit geprüft. Anschließend findet ein Aufnahmegespräch mit einem*r Arzthelfer*in oder Krankenpfleger*in statt. Diese*r bleibt in der Regel auch für den weiteren Aufenthalt direkte Ansprech- und Bezugsperson. Anschließend findet ein Gespräch mit dem*r ausführenden Ärzt*in statt. Vor dem Abbruch führt diese*r eine Tastuntersuchung zur Bestimmung der Lage und Größe der Gebärmutter sowie eine Ultraschalluntersuchung zur Bestimmung des Schwangerschaftsalters durch.

Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch
Für den eigentlichen Abbruch gibt es zwei Möglichkeiten: Einen medikamentösen oder chirurgischen Abbruch.

Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch, für den zwei Termine in der Praxis erforderlich sind, ist in Deutschland mit dem Wirkstoff Mifepriston bis zum 63. Tag nach dem ersten Tag der letzten Periode, also dem 49. Tag nach der Empfängnis, zulässig. Das künstliche Hormon Mifepriston blockiert die Wirkung des Hormones Progesteron, das unter anderem für den Erhalt der Schwangerschaft sorgt, macht den Muttermund weicher und öffnet ihn. Da die Wirksamkeit des Mittels mit fortschreitender Dauer der Schwangerschaft abnimmt, kommt ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch nur in frühen Stadien der Schwangerschaft in Frage. Schwangere, die einen medikamentösen Abbruch in Betracht ziehen, müssen sich somit spätestens am Anfang der neunten Woche nach Beginn der letzten Periode beraten lassen.

Was passiert bei den Praxisbesuchen für den medikamentösen Abbruch?
Beim ersten Praxisbesuch wird eine Untersuchung inklusive Ultraschall vorgenommen. Sollte die Fruchtblase im Ultraschall noch nicht zu sehen sein, ist ein Nachweis des Schwangerschaftshormons ß-HCG im Blut erforderlich. Anschließend werden drei Mifepriston-Tabletten unter ärztlicher Aufsicht eingenommen. Die Blutungen setzen oftmals bereits am darauffolgenden Tag ein. In drei Prozent aller Fälle wird bereits in den nächsten beiden Tagen das Schwangerschaftsgewebe ausgestoßen, sodass keine weitere Behandlung nötig ist. Ein zweiter Kontrollbesuch ist aber auch in diesem Fall erforderlich.

Der zweite Besuch in der Praxis dauert ca. drei bis vier Stunden. Dabei werden der schwangeren Person mehrere Tabletten des Medikamentes Prostaglandin verabreicht, welches das Ausstoßen des Schwangerschaftsgewebes fördert. Anschließend setzen bei vielen Schwangeren Kontraktionen der Gebärmutter und Blutungen ein. Sollte es nach zwei bis drei Stunden noch nicht zur Blutung gekommen sein, wird erneut Prostaglandin verabreicht und in den meisten Fällen kann die Praxis eine Stunde später verlassen werden. Bei vielen Schwangeren wird die Fruchtblase bereits während des Aufenthalts in der Praxis ausgestoßen. Bei jeder vierten Schwangeren setzen die Blutungen erst nach 24 Stunden ein.

Mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen eines medikamentösen Abbruches sind Unterleibsschmerzen, Übelkeit und Erbrechen. Die Blutungen können stärker als bei der Periode oder einem chirurgischen Abbruch sein und länger anhalten. Bei ein bis vier Prozent der Schwangeren versagt die Methode, wodurch eine chirurgische Beendigung des Abbruches notwendig wird.

Bei einem konkreten Verdacht auf eine Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter, der Unverträglichkeit von Prostaglandinen, einer Mifepriston-Allergie, einer chronischen Nebenniereninsuffizienz, schwerem Asthma (der Einnahme von Cortison Tabletten) oder Leber- und Nierenversagen wird von der medikamentösen Methode zum Schwangerschaftsabbruch abgeraten. Bei einer bestehenden Behandlung mit Kortison muss bei der Anwendung von Mifepriston die Kortisondosierung überprüft werden. Eine liegende Spirale muss vor dem Eingriff entfernt werden.

Der medikamentöse Abbruch dauert länger als ein instrumenteller Eingriff, denn die Blutungen können bis zu zwölf Tage andauern. Zudem besteht eine längere Unsicherheit, ob und wann es zu einem vollständigen Abbruch kommt. Insgesamt ähnelt der medikamentöse Abbruch einer Fehlgeburt.

10-14 Tage nach der Einnahme von Mifepriston ist eine Nachuntersuchung erforderlich. Nur diese kann sicherstellen, dass der Abbruch endgültig war und keine gesundheitlichen Nachteile entstanden sind.

Waschmaschine, Karolina K., 2020, 42x59cm, Öl auf Karton

Der instrumentelle Schwangerschaftsabbruch
Beim chirurgischen oder instrumentellen Abbruch werden die Gebärmutterschleimhaut und Fruchtblase mit dem Embryo mit Hilfe chirurgischer Instrumente abgetragen. Eine Stunde vor einem solchen Abbruch werden der schwangeren Person Medikamente verabreicht, um die Gebärmutter darauf vorzubereiten. Damit soll das Risiko, die Gebärmutter beim anschließenden Eingriff zu verletzen, verringert werden. Die operative Abtreibung erfolgt unter örtlicher Betäubung des Muttermundes oder unter Vollnarkose. Bei der lokalen Betäubung wird das Betäubungsmittel direkt auf den Muttermund aufgetragen. Da die Nerven am Muttermund zwar auf Druck, jedoch nicht auf Berührung reagieren, nehmen das viele Schwangere gar nicht wahr. Bei einer Vollnarkose werden die Narkosemittel über eine in die Armvene gelegte Nadel gegeben.

Zur Vorbereitung des Absaugens wird der Muttermund mit Dehnungsstäben geöffnet, sodass das Schwangerschaftsgewebe anschließend mit einem Plastikröhrchen abgesaugt werden kann. Dabei wird auch die obere Schleimhautschicht mit entfernt, die normalerweise bei der Periode abblutet. Der Vorgang dauert nur wenige Minuten. Um die dadurch hervorgerufenen Blutungen zu stoppen, zieht sich die Gebärmutter zusammen, was dem Gefühl bei der Menstruation oder den Nachwehen entspricht. Anschließend kontrolliert der*die Ärzt*in, ob die Gebärmutter vollständig entleert ist und auch das abgesaugte Gewebe wird untersucht. Eine abschließende Ultraschalluntersuchung stellt das Ende des Eingriffs dar.

Mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen eines instrumentellen Abbruches
Bei einem operativen Eingriff kann es zu Entzündungen der Unterleibsorgane, Verletzungen der Gebärmutter, des Gebärmutterhalses sowie angrenzender Gewebe oder Nachblutungen kommen. In seltenen Fällen muss ein weiterer Eingriff erfolgen. Dann kann eine Ausschabung, also das Abtragen der Schleimhaut und Fruchtblase, notwendig sein. Wenn eine Entzündung nicht schnell und vollständig auskuriert wird, kann es zu Verklebungen der Eileiter kommen, was die spätere Fruchtbarkeit negativ beeinträchtigen kann.

Auch allergische Reaktionen auf die den Abbruch einleitenden Medikamente sind möglich. Zwischen der siebten bis neunten Schwangerschaftswoche sind die Komplikationen nach einem instrumentellen Abbruch am geringsten. Falls starke Blutungen, Schmerzen, Fieber über 38,5°C oder schlecht riechender Ausfluss auftreten, sollte der*die behandelnde Ärzt*in kontaktiert werden. Bei ernsten Komplikationen kann eine Verlegung ins Krankenhaus notwendig sein. Das Risiko hierfür ist jedoch gering: 2017 verliefen von 1000 Eingriffen nur knapp vier mit Komplikationen. Eine Nachuntersuchung ist ca. zwei Wochen nach dem Eingriff erforderlich.

Karolinas Abbruch gestaltete sich komplizierter als gedacht: Für einen an sich fünfminütigen Eingriff verbrachte sie sieben Stunden im Warteraum. Die Narkose vertrug sie nicht, da die zuständige Anästhesistin falsche Anweisungen zum Absetzten eines Medikaments, das Karolina aufgrund einer Stoffwechselkrankheit regelmäßig einnimmt, gegeben hatte. „Doch wirklich mitfühlend war man nach der OP mit mir nicht. Eine Binde hatte man mir einfach so zwischen die Beine geklemmt, anstatt sie mir gemeinsam mit einem Slip anzuziehen, den ich extra dafür hatte mitbringen sollen. Anschließend beschwerte sich noch eine Krankenschwester bei mir, dass ich alles vollbluten würde.“

© Nora Boiko

Zeit nach dem Abbruch
Nach dem Abbruch ist Ruhe wichtig, da Erschöpfung den Körper anfälliger für Entzündungen machen kann. Zum Beispiel sollten (ehemals) Schwangere innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Beendigung der Schwangerschaft nicht selbst Auto fahren. Auch sollten in den Folgetagen eher Binden anstatt Tampons verwendet, auf (penetrativen) Geschlechtsverkehr sowie auf Baden und Schwimmen verzichtet werden, um zu verhindern, dass Keime in die Vagina gelangen. Der erste Eisprung setzt circa zwei bis vier Wochen nach dem Abbruch ein. Die nächste Regelblutung vier bis sechs Wochen danach. Die Frage der anschließenden Verhütung sollte geklärt sein, da die Schwangere direkt nach dem Eingriff wieder empfängnisbereit ist. Zur Gebärmutterrückbildung ist es möglich, direkt mit der Verhütung durch die Pille zu beginnen. Im Falle eines medikamentösen Abbruchs wird das aus medizinischen Gründen empfohlen.

Erleichterung und Traurigkeit sind normale Gefühle nach einem Abbruch und die (ehemals) schwangere Person muss zunächst einmal die hormonellen Umstellungen verarbeiten. Psychische Komplikationen sind selten, können aber vorkommen. Die Ursachen psychischer Störungen liegen jedoch meist nicht im Abbruch selbst begründet, sondern sind zum Beispiel auf die wahrgenommene Stigmatisierung, die verspürte Notwendigkeit, den Abbruch geheim zu halten, in geringem Maße erfahrene soziale Unterstützung für die Entscheidung, ein niedriges Selbstwertgefühl oder vorangegangene psychische Probleme zurückzuführen.

Was vor dem Abbruch zu beachten ist
Zwei Tage vor dem Abbruch darf kein Aspirin – oder sonstige Medikamente mit Acetylsalicylsäure – eingenommen werden. Im Falle einer vorliegenden Blutgerinnungsstörung oder der Einnahme anderer, blutverdünnender Mittel sollte das weitere Vorgehen vorab mit dem*der Ärzt*in besprochen werden.

Bei einem chirurgischen Abbruch mit örtlicher Betäubung ist es sinnvoll nicht später als zwei Stunden vorher eine leichte Mahlzeit zu sich zu nehmen. Bei einem chirurgischen Abbruch mit Vollnarkose sollte in den sechs Stunden vor dem Abbruch auf keinen Fall gegessen, getrunken oder geraucht werden. Nikotin regt die Magensäure an und im Notfall könnte säurehaltige Flüssigkeit in die Lunge gelangen. Bis eine Stunde vor dem Eingriff darf jedoch klare Flüssigkeit ohne Milch und Zucker getrunken werden.

Das muss mitgebracht werden:
• Beratungsbescheinigung über die nach §219 StGB durchgeführte Beratung und Indikation nach §218 StGB
• Blutgruppennachweis
• Versichertenkarte
• Kostenübernahmebescheinigung oder Bargeld
• Überweisungsschein des*der Frauenärztin
• Bequeme Kleidung, Binden/ Slipeinlagen, Socken

Obwohl Karolina im Vorhinein alle nötigen Vorkehrungen und Absprachen getroffen hatte, verlief der Eingriff bei ihr nicht einwandfrei: Zum Versäumnis ihrer Anästhesistin kam eine durch den Schwangerschaftsabbruch im Arm entstandene Thrombose hinzu. Auch auf das Taxi, das sie nach Hause bringen sollte, musste sie so lange warten, dass sie schließlich lieber zu Fuß ging. Über ihre Entscheidung für den Abbruch der Schwangerschaft ist sie dennoch froh. Mehr über ihre Forderungen zu mehr Aufklärung über das Thema erfahrt ihr im nächsten Artikel.

Alles weitere rund um die gesetzliche Lage zu Schwangerschaftsabbrüchen, die verpflichtende Beratung und zur Kostenübernahme könnt ihr in den ersten beiden Teilen der Reihe lesen.

*Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes wird nicht der vollständige Name genannt.


  1. Pingback: Schwangerschaftsabbruch #4: Wo wir stehen. – sai

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Gefällt dir das sai-magazin?