Racial Profiling – Der alltägliche Ausnahmezustand

Text von Lena Toschke

Thinkin‘ they’ll catch me in the wrong, they keep tryin‘ / Keep steady denyin‘ it’s racial profilin‘“, singen die Rapper Krayzie Bone und Chamillionaire im Song „Ridin’“.

Die Rede ist von der polizeilichen Praxis des Racial oder Ethnic Profiling, einer der am häufigsten von BIPoC (Black, Indigenous and People of Colour) beschriebenen Formen des Alltagsrassismus. In einer Podiumsdiskussion der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) passenderweise als „alltäglicher Ausnahmezustand“ bezeichnet, handelt es sich dabei um die anlasslose Kontrolle migrantischer bzw. migrantisierter (ausländisch gelesener) Personen. Dabei werden diesen oft kriminelle Eigenschaften oder verdächtige Verhaltensweisen zugeschrieben, obwohl es dafür keine ausreichenden Hinweise und erst recht keinen legitimen Verdacht gibt.

Dies wurde beispielsweise im April dieses Jahres im Fall des Hamburger Altenpflegers John H. deutlich: Der 31-Jährige mit ghanaischem Hintergrund war gerade auf dem Weg zu Patient*innen, als er von mehreren Zivilfahndern, die ihn wohl bereits eine Weile beschattet hatten, übermannt und vom Fahrrad gezerrt wurde. Die Beamten waren fälschlicherweise davon ausgegangen, dass er mit Drogen deale – dabei machte er Hausbesuche bei seinen Patient*innen.

Zwar wies die Polizei Hamburg den Vorwurf des Racial Profiling zurück. Dennoch ist zweifelhaft, ob sich die Einschätzung der Beamten ausschließlich nach dem Verhalten des „Verdächtigen“, das sie anscheinend mit der Drogenszene in Verbindung brachten, und nicht nach seinem Erscheinungsbild richtete. (Anm. d. Red.: Erscheinungsbild meint hier außerdem eine Zuschreibung in die soziale und politische Konstruktion „race“.)

Unabhängige Beschwerdestellen

Fälle wie dieser hinterlassen bei Betroffenen Spuren – und sie passieren jeden Tag. Wie aus dem Jahresbericht 2019 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hervorgeht, ist die Zahl der gemeldeten Vorfälle rassistischer Diskriminierung in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Das verschärft die politische Dimension der Debatte, denn die Akteur*innen haben zum Teil sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, wie Diskriminierung beseitigt werden sollte.

Viele Rassismus-Expert*innen sind der Überzeugung, dass die effektive Bekämpfung von (rassistischer) Diskriminierung nur durch die Einführung unabhängiger Beschwerdestellen möglich ist, in der auch Verbände aus der Zivilgesellschaft und Betroffenengruppen partizipieren. Und die nicht wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bei einem Ministerium angesiedelt sind – so die Formulierung der Linkspartei als Antwort auf die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2013. Tahir Della, Pressesprecher der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland (ISD), unterstützt diese Forderung.

Wir brauchen unabhängige Beratungs- und Beschwerdeinstitutionen, die mit entsprechenden Kompetenzen und Zuständigkeiten ausgestattet sind, um im Falle rassistischer Diskriminierung auch gegen staatliche Behörden tätig werden zu können.

Tahir Della

Wie aus einer Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrecht hervorgeht, gibt es derartige Modelle unter anderem bereits in England und Dänemark, auf die auch Della verweist: „Das sind genau die Blaupausen, die notwendig sind.“ Momentan werde nur festgestellt, ob die polizeiliche Maßnahme nach dem jeweiligen Polizeiaufgabengesetz rechtens war, aber nicht nach rassistischen Motiven geprüft.

„Wir brauchen Anlaufstellen, die das Problem rassistischer Diskriminierung ernstnehmen“, so Della. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Dietmar Schilff, hält die Schaffung unabhängiger Stellen zur Prüfung von diskriminierendem Verhalten durch die Polizei, wie sie die Linkspartei bereits im Jahr 2006 forderte, hingegen nicht für notwendig. Gegenvorschläge gibt es seitens der GdP allerdings auch keine.

Streitthema Antidiskriminierungspolitik: AGG und LADG

Damals, im Jahr 2006, trat das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – in Kraft, welches Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen soll. Doch noch immer bestehen Lücken in der Rechtsprechung, weshalb zunehmend Forderungen nach einer Erweiterung des Anwendungsbereiches des AGG laut werden.

Diese wurden nun zumindest teilweise durch die Neueinführung des Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetzes (LADG) behoben. Durch SPD, Grüne und Linke beschlossen, bezieht sich das LADG auf den Bereich des öffentlich-rechtlichen Handelns – also auch auf die Polizei. So ist es Betroffenen nun unter anderem möglich, Verbandsklagen einzureichen und Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung geltend zu machen, was zuvor nur unter erheblichem (finanziellen) Eigenaufwand machbar war.

Doch der Beschluss zeigt auch, dass beim Thema Rassismus längst noch keine überparteiliche Zusammenarbeit in Sicht ist: CDU, FDP und AfD sprachen sich gegen die Einführung des LADG aus. Derweil hatten alle 16 Landesverbände der GdP eine Ablehnung des Gesetzes gefordert, wie die Berliner Zeitung berichtete. Laut tagesschau.de nannte Bundesinnenminister Horst Seehofer das LADG „Wahnsinn“ und kündigte an, Bundespolizist*innen vorerst nicht mehr in Berlin einsetzen zu wollen.

Dabei hat das Gesetz trotz seiner teilweisen Umstrittenheit doch ein – sollte man meinen – einheitsbildendes Ziel: die tatsächliche Herstellung und Durchsetzung von Chancengleichheit, die Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung sowie die Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt. „Wir werden gegen rassistischen Hass in seiner extremsten Form nicht erfolgreich vorgehen können, wenn wir die Diskriminierung im Alltag als nachrangig behandeln“, sagte Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, in einer Pressemitteilung anlässlich des Jahresberichts, und hält fest: „Diskriminierung zermürbt“.

Rassistische Strukturen in der Polizei unter die Lupe nehmen

Zermürbend ist auch, dass sich der anti-rassistische Diskurs seit Jahren im Kreis dreht. „Ich bin es langsam leid, mich an diesen Strukturen abzuarbeiten, weil wir im Prinzip seit zwanzig Jahren dieselben Debatten führen – mit dieser Gesellschaft. Und es wird nicht gehört“, so die Soziologin und Kommunikationswissenschaftlerin Natasha Kelly im Interview mit Deutschlandfunk Kultur. Und auch Della bedauert die zähe Entwicklung.

Es passiert schon eine ganze Menge, keine Frage, aber wir sind noch sehr am Anfang – gerade, was das Bekenntnis angeht, dass wir eine anti-rassistische Gesellschaft sein wollen. Und dass wir tatsächlich noch nicht in gänzlichem Umfang anerkennen, dass es eben auch in Deutschland strukturellen, institutionellen Rassismus gibt.

Tahir Della

Im Zuge der Debatte um Rassismus in Deutschland, zuletzt angefacht durch die Ermordung des Afroamerikaners George Floyd, wurde und wird immer wieder darauf verwiesen, dass Rassismus hierzulande längst kein so großes Problem sei wie in den USA. Doch auch die deutsche Gesellschaft ist eine rassistisch sozialisierte Gesellschaft, deren strukturelle Diskriminierung bei den Betroffenen täglich sowohl psychisches als auch physisches Leid verursacht – unter anderem (manche würden auch sagen: vor allem) durch die Polizei.

Dennoch lehnte Innenminister Horst Seehofer eine Untersuchung rassistischer Strukturen der deutschen Polizei mit der dürftigen Begründung ab, Racial Profiling sei gesetzmäßig verboten. Womit er völlig recht hat. Das heißt allerdings noch lange nicht, dass derartige Kontrollen nicht stattfinden – sie werden sogar gesetzlich begünstigt.

Kontrollen müssen transparenter werden“

Hierzu veröffentlichte das Deutsche Institut für Menschenrechte 2013 eine Studie, die sich insbesondere mit dem umstrittenen Paragraphen 22 des Bundespolizeigesetzes befasst, der nach Meinung vieler anti-rassistischer Organisationen und Betroffenenverbände abgeschafft werden sollte.

Dieser erlaubt es Polizist*innen, Personen anzuhalten und zu befragen. Eigentlich umstritten ist allerdings der nächste Absatz, in dem es um die Verhinderung unerlaubter Einreisen geht. Denn hierbei dürfen die Beamt*innen auf Grund von Lageerkenntnissen oder grenzpolizeilicher Erfahrung jede beliebige Person, die ihnen nicht einreiseberechtigt erscheint, anhalten und überprüfen.

Oder anders ausgedrückt: „Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind so gestaltet, dass die Polizist*innen nicht in der Nachweispflicht sind, zu belegen, nach welchen Kriterien sie beispielsweise Kontrollen durchgeführt haben. Und es ist dann natürlich sehr schwer fassbar, ob die Kontrollen anhand von Äußerlichkeiten durchgeführt wurden oder ob tatsächliche Handlungen von Leuten zu Kontrollen führen“, so Della.

Dem leiste Paragraph 22 Vorschub, weshalb die ISD fordere, ihn abzuschaffen: „Wir brauchen Kontroll-Instrumentarien, die transparent machen, nach welchen Kriterien kontrolliert wurde. Paragraph 22 sollte abgeschafft werden, um klarzumachen: Es muss darum gehen, dass Polizist*innen einen konkreten Anlass nachweisen können, nachdem sie Menschen kontrolliert haben.“

Rassismus auf die politische Agenda bringen

Auch hier könnte auf ein laut Della bereits in England – und bald möglicherweise auch in Bremen** – etabliertes Modell zurückgegriffen werden: Formulare, die bei jeder Kontrolle sowohl von der kontrollierenden als auch kontrollierten Person ausgefüllt werden müssen. Die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) hatte zu diesem Zweck bereits 2013 ein exemplarisches Kontrollformular entwickelt, dessen Einführung bisher allerdings nicht erfolgreich war.

„Natürlich war die Reaktion der Polizei: Da sind wir ja schön beschäftigt. Das Interessante ist aber, dass es in England dazu geführt hat, dass es einerseits deutlich weniger Kontrollen gab und andererseits dazu, dass es deutlich mehr Kontroll-Anlässe gab, die nach polizeilichen Kriterien nachvollziehbar waren – also dass sich tatsächlich irgendwelcher Vergehen schuldig gemacht wurde“, sagt Della. So werde außerdem die Kontrollhäufigkeit bestimmter (marginalisierter) Gruppen abbildbar, zu der es noch immer keine gesicherten Zahlen gibt.

Seehofers Entscheidung kommentiert Della als „völlig absurd“ und „falschestes Signal überhaupt“. Er betont: Es gehe nicht darum, die Polizei unter Generalverdacht zu stellen. Dass die vorsichtige Formulierung, es gebe ein latentes Rassismusproblem in der Polizei, schon so einen Shitstorm auslöse, zeige jedoch, dass wir als Gesellschaft noch nicht besonders weit seien.

Erst, wenn das Thema Rassismus auf der politischen Ebene ernstgenommen wird, wird es auch in der Gesellschaft wahrgenommen.

Tahir Della

Die Chance, das Thema demnächst auf die politische Agenda zu bringen, besteht immerhin: Eine Petition zur Durchführung der von Seehofer abgelehnten Studie war erfolgreich – jetzt muss der Bundestagsausschuss über die Umsetzung entscheiden.


[**Der Bremer Senat plant ein neues Polizeigesetz, das Racial Profiling entgegenwirken und die Rechte von Betroffenen stärken soll. Gleichzeitig soll jedoch auch die Überwachung der Bürger*innen verschärft werden, was ein großer Kritikpunkt ist. Die Reform soll voraussichtlich im September in Kraft treten.]


Dieser Artikel ist zuerst im .diversmagazin erschienen

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Titelbild von Leon Seibert bei Unsplash

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