Wahlrecht ab der Geburt!

von Paul Stegemann | Illustration: © Nora Boiko

Die Europawahl im Mai wird über unsere Zukunft entscheiden! So lautet der Kanon in den die allermeisten Parteien im Wahlkampf einstimmen. Welche Politiker*innen den Weg in diese Zukunft gestalten sollen, werden erwachsene Wähler*innen bestimmen. Kinder und Jugendliche unter 18 werden nicht nach ihrer Meinung gefragt werden. Ein demokratisches Plädoyer für ein Wahlrecht ab der Geburt.

Sechs Argumente für ein festgelegtes Mindestalter zum Wählen und warum alle Nonsens sind.

Kinder und Jugendliche sind in politischen Entscheidungsprozessen unterrepräsentiert. Den Unmut über diesen Missstand kann man derzeit in den Jugendbewegungen von Fridays for future oder zuletzt bei save the internet beobachten. Bei den Protesten für eine echte Umweltpolitik und für ein unzensiertes Internet gingen und gehen Tausende von jungen Menschen auf die Straßen, um sich für ihre Anliegen stark zu machen. Sie gehören zu der Gruppe in unserer Gesellschaft, die von Politiker*innen mit einem aufmunternden Lächeln in Talkshows und auf Podien unterstützt, im nächsten Moment bei politischen Entscheidungen allerdings nicht berücksichtigt wird.

Im Grundgesetz ist in Artikel 38 das Wahlrecht zur Bundestagswahl bestimmt: „Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat“. Analog wird dieser demokratisch äußerst fragwürdige Grundsatz für die Europawahl angewandt. Denn Artikel 20 Absatz 2 besagt, dass die Staatsgewalt vom ganzen Volk und nicht nur vom Wahlvolk ausgeht. Um eine gerechtere Gesellschaft zu schaffen, in der jede*r partizipieren darf, setzen sich immer wieder halbherzig einzelne Vertreter*innen aus Politik und Gesellschaft für ein Absenken des Mindestalters ein. Warum braucht es aber überhaupt eine Altersgrenze, um demokratisch partizipieren zu dürfen? Und woran machen wir sie fest?

1. Es braucht eine gewisse Reife zum Wählen

Wer bestimmt, ab wann ein Mensch die nötige Reife zum Wählen besitzt? Ist es der Gesetzgeber mit der Volljährigkeit? Oder ist es doch bei jeder Person unterschiedlich? Muss ich die „Reife“ eines Volljährigen besitzen, um wählen zu dürfen? Was bedeutet eigentlich Reife? Wenn es bedeutet, dass ich mir eine eigene Meinung bilden kann, dann können das doch einige schon mit zwölf, andere erst mit 40 Jahren und einige nie in ihrem Leben? Wer sagt denn, dass ich reif sein muss, um wählen zu dürfen? Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte?

Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.

Allgemeine Erklärung der Menschenrecht; Artikel 21, Absatz 1

Jeder? Also alle Bürgerinnen und Bürger

2. Aber ein Säugling kann ja nicht wählen gehen!

Natürlich nicht. Sagt ja auch niemand. Wahlrecht bedeutet nicht Wahlpflicht, sondern lediglich die Möglichkeit dieses Recht wahrzunehmen. Gehen wir zunächst von gesunden, körperlich uneingeschränkten jungen Menschen aus, dann kann ein*e Wähler*in nur seine*ihre Stimme abgeben, wenn er*sie seinen*ihren Willen zur Wahl artikulieren kann. Ein Säugling wird das nie tun, muss es aber auch gar nicht. Im Übrigen muss das auch niemand der volljährigen Wahlberechtigten tun. Aber zu entscheiden, ob jemand dieses Recht erstmalig im Alter von vier, fünf oder 35 Jahren wahrnehmen möchte, ist keine Aufgabe des Gesetzgebers – wie er es im Grundgesetz getan hat – sondern eine ganz individuelle Entscheidung. Wahrnehmen können dieses Recht doch natürlich nur Individuen, die ihren Willen frei artikulieren können.

3. Die Jugend interessiert sich ja gar nicht für Politik!

Ein häufiges Argument, welches durch die aktuellen Protestbewegungen absurder denn je erscheint. Darüber hinaus handelt es sich hierbei weniger um ein Argument, sondern vielmehr um ein ziemlich verdrehtes Demokratieverständnis. Demokratie ist und war nie ein Naturzustand von Zivilisationen, sondern will immer wieder neu erlernt werden. Wie können Kinder für Demokratie begeistert werden, wenn sie in dieser Gesellschaft erst ab dem 18. Lebensjahr das fundamentalste demokratische Recht erhalten? Ein Wahlrecht ab 0 Jahren wäre somit zeitgleich die wirksamste Präventivmaßnahme vor Politikverdrossenheit. Denn auch für die allermeisten Erwachsenen wäre der Politikunterricht in der Schule womöglich langweilig. Mitreden und mitwählen zu dürfen hingegen, stärkt die Begeisterung für Demokratie und das Interesse an Gesellschaft.

4. Man kann nicht wissen, was die wählen! Womöglich irrational und extrem!

Natürlich gibt es den Klassenclown, der*die sich einen Spaß daraus macht, bei einer Wahlsimulation in der Schule die NPD zu wählen. Das ist nicht lustig, aber jede*r macht mal einen schlechten Witz. Ohne dieses Verhalten zu überinterpretieren, ist es sogleich auch eine Kritik daran, dass es bei so einer Simulation um nichts geht. Das gesellschaftlich Verbotene zu tun erscheint als reizvoll und gelingt umso leichter, wenn das Handeln keine realen Konsequenzen hat. Wahrscheinlich werden Kinder aufgrund ihres geringen Lebensalters durchschnittlich weniger gefestigt eine Partei wählen als ein*e 50-jährige*r Stammwähler*in. Ihre Stimme ist gleichwertig.

© Erik Milas und Paul Stegemann

5. Dann würden Eltern ihre Kinder bevormunden und die Stimmen missbrauchen!

Das ist das stärkste Argument der Befürworter*innen eines Mindestwahlalters. Unser soziales Umfeld beeinflusst unsere Gewohnheiten, Vorlieben, Handlungen und selbstverständlich auch unsere politischen Wahlentscheidungen. Es ist davon auszugehen, dass Kinder tendenziell die Parteien wählen, die auch von ihren Eltern gewählt werden. Eine positive Nebenwirkung davon würde sein, dass unterrepräsentierte Familieninteressen in den Fokus der Parteien gerückt werden würden. Eine negative Folge könnte auch der aktive Missbrauch der Stimmen der Jungwähler*innen durch ihre Eltern sein. Väter oder Mütter, die ihre Kinder womöglich physisch zur Wahl zwingen, sind, unabhängig von der Einführung eines Wahlrechts für Jugendliche, ein Fall für das Jugendamt.

6. Aber dann müssten die Parteien ja um die Gunst der jungen Wähler*innen werben!

Ja, und das wäre auch gut so! Immerhin sprechen wir von fast 13,5 Millionen Bürger*innen in Deutschland, die am längsten in unserer Welt leben werden und viel zu oft nicht an den Entscheidungsprozessen beteiligt sind. Alle Parteien würden in die Verlegenheit gebracht werden, sich für die Wiederwahl ernsthaft mit den Interessen und Anliegen junger Menschen auseinanderzusetzen. Bürger*innen, die jünger als 18 Jahre sind, gehört nämlich nicht nur die Welt von morgen, sondern sie sind auch Teil der Gesellschaft von heute. Ihre Interessen müssen mitberücksichtigt werden und nicht erst, wenn sie bereits arbeiten, studieren oder zumindest nicht mehr zur Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen gehören.

Für ein Wahlrecht ab der Geburt machte sich auch der Deutsche Familienverband zur Bundestagswahl mit der Kampagne „Nur wer wählt, zählt“ stark. Mit diesem Recht wird kein Säugling dazu gezwungen, wählen zu gehen. Es wird den jungen Menschen lediglich die Möglichkeit geboten, selbst zu entscheiden, ab wann sie an unserer Demokratie teilhaben möchten. Bei manchen wird das erst im Beruf eine Rolle spielen, bei anderen vielleicht schon in der Grundschule und bei einigen sicher auch genau im Alter von 18 Jahren. Das allgemeine Wahlrecht würde das Interesse junger Menschen an der Politik erhöhen, die Legitimität von politischen Entscheidungsprozessen stärken und unsere Gesellschaft somit demokratischer und gerechter werden lassen.

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